Der Prozess gegen Musiker Gil Ofarim (41) hat wie geplant am Dienstagmorgen im Landgericht Leipzig begonnen. Der Münchner ist wegen Verleumdung angeklagt. Die Anklageschrift wurde von der Staatsanwaltschaft verlesen.
Was im Vorfeld passierte
Das Verfahren dreht sich um die Vorkommnisse am Abend des 5. Oktober 2021 im Leipziger Hotel «The Westin». Die Staatsanwaltschaft wirft Ofarim vor, im Rahmen eines Videos als auch gegenüber der Polizei wahrheitswidrig behauptet zu haben, ein Mitarbeiter des Hotels habe ihn aufgefordert «seinen Stern wegzupacken», erst dann könne er einchecken. Die Ankläger gehen jedoch davon aus, dass Ofarim die antisemitischen Beleidigungen gegen ihn nur erfunden habe. Nach umfangreichen Ermittlungen wurde das Verfahren gegen den entlassenen Hotelmitarbeiter eingestellt.
Im März 2o22 war Anklage gegen Ofarim erhoben worden. «Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass die Aussagen, die Gil Ofarim in seinem Video veröffentlicht hat, unzutreffend und aufgrund ihres Inhalts ehrenrührig sind», zitiert die «NZZ» Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz.
Gil Ofarim hatte indes am Wochenende seine Aussage über den Hotelmitarbeiter in der «Welt am Sonntag» wiederholt.
Weiter meldet die Schweizer Tageszeitung «NZZ», dass der Hotelmitarbeiter als Nebenkläger im Prozess auftreten wird. Er verlangt Schadensersatz, seine Zeugenaussage wird für den Dienstagnachmittag erwartet.
Für die Verhandlung hat das Gericht zehn Tage bis zum 7. Dezember angesetzt. Bei einer Verurteilung droht dem Musiker eine Geldstrafe bis hin zu zwei Jahren Gefängnis.