Viel Zeit bleibt Alec Baldwin (66) und seinen Anwälten nicht mehr: Am 9. Juli dieses Jahres soll sich der Hollywoodstar vor einem US–Gericht für den Unfall am Set des Westerns «Rust» verantworten, bei dem Kamerafrau Halyna Hutchins (1979–2021) tödlich verletzt wurde. Der Hauptdarsteller und Co–Produzent des Films hielt die Waffe, aus der sich der fatale Schuss löste, in seinen Händen – die Anklage lautet fahrlässige Tötung. Ein weiterer Antrag des Schauspielers, das Gerichtsverfahren doch noch abzuweisen, scheiterte nun laut der US–Seite «Variety».
Laut des Berichts habe der zuständige Richter des Bundesstaates New Mexico, wo sich der tödliche Unfall am Set zugetragen hatte, auch den zweiten Versuch der Klageabweisung abgeschmettert. Grundlage für den Antrag sei demnach gewesen, dass Baldwin und allen anderen Schauspielern am Set angeblich versichert worden sei, dass die Waffen allesamt mit Platzpatronen geladen wurden.
Zwei Anträge noch in der Schwebe
Zwei Chancen, den Prozess zu vermeiden, habe Baldwin aber wohl noch. So befinden sich laut «Variety» noch zwei weitere Anträge auf Klageabweisung mit jeweils anderer Begründung in der Schwebe. Zum einen habe die Staatsanwaltschaft versäumt, der Gegenseite relevantes Beweismaterial zur Prüfung zukommen zu lassen. Zum anderen wurde die Tatwaffe bei durchgeführten Tests eines FBI–Angestellten, um den Unfall zu rekonstruieren, irreparabel beschädigt.
Ob das Gericht in Santa Fe kaum zwei Wochen vor dem angesetzten Prozessauftakt diesen Anträgen noch stattgibt, ist wohl unwahrscheinlich. So hatte bereits im Mai dieses Jahres eine Richterin einen Antrag auf Klageabweisung mit dem vermeintlich stärksten Argument – in Bezug auf Baldwin voreingenommene Zeugen – nicht zugelassen.
Der tödliche Schuss auf Halyna Hutchins hatte sich im Oktober 2021 bei den Dreharbeiten zu Baldwins Low–Budget–Western «Rust» in Santa Fe ereignet. Baldwin plädiert auf «nicht schuldig» und bestreitet, den Abzug der Waffe getätigt zu haben.
Im März war die zuständige Waffenmeisterin des Films, Hannah Gutierrez–Reed, bereits für schuldig befunden worden, ihre Aufsichtspflicht am Set vernachlässigt zu haben. Sie wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt.