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Klage in Los Angeles eingereicht

Sharon Stone: Vermeintliches Unfallopfer fordert 35.000 US-Dollar

Gerichtsärger für Hollywoodstar Sharon Stone: Eine Frau wirft der Schauspielerin vor, bei einem Unfall im verganenen Jahr ihr Auto beschädigt und sie verletzt zu haben. Deshalb reichte sie nun Klage gegen die 66–Jährige ein.

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Schauspielerin Sharon Stone (66) wird wegen eines angeblichen Autounfalls auf Schadensersatz in Höhe von 35.000 US–Dollar verklagt. Wie das US–Magazin «People» berichtete, reichte eine Frau am 24. April die Klage wegen Sach– und Personenschäden am Obersten Gerichtshof von Los Angeles ein.

Klägerin wirft Sharon Stone zu schnelles Fahren vor

«Die Angeklagte Sharon Vonne Stone verursachte den Zusammenstoss, indem sie für die Verkehrsverhältnisse zu schnell fuhr und eine unsichere Abbiegebewegung durchführte», zitiert «People» aus der Akte. Dem «Basic Instinct»–Star wird darin vorgeworfen, mit hoher Geschwindigkeit gefahren zu sein und «unsichere» Automanöver durchgeführt zu haben, die dazu führten, dass sie mit einem anderen Auto zusammenstiess, dieses beschädigte und eine Frau verletzte. Diese betont, dass der Schaden 35.000 US–Dollar betrage, und fordert nun Schadensersatz in dieser Höhe.

Gerichtsdokumenten zufolge ereignete sich der Vorfall am 30. Juni 2023 in Richtung Süden an der Ausfahrt der US–Autobahn Route 101 an der Coldwater Canyon Avenue in Los Angeles. Das Unfallopfer behauptet, Stone habe zu diesem Zeitpunkt «fahrlässig ein Fahrzeug besessen, bedient, gefahren, verwaltet und gewartet» und ihr eigenes Auto angefahren, wodurch sie «Personen– und Sachschäden» erlitten habe. In den Dokumenten wird ausgeführt, dass die Schauspielerin gegen mindestens drei kalifornische Verkehrsvorschriften verstossen habe – zu schnelles Fahren, unsicheres Abbiegen und unsicherer Spurwechsel.

Die Klägerin betonte, sie habe infolge des Unfalls auch Lohnverlust in Kauf nehmen müssen. Darüber hinaus müsse sie die Krankenhaus– und Arztkosten bezahlen und habe «emotionalen Stress», «wirtschaftlichen Schaden» und «nichtwirtschaftlichen Schaden» erlitten.

Von SpotOn am 28. April 2024 - 15:48 Uhr