Gegen Aerosmith-Sänger Steven Tyler (74) ist im US-Bundesstaat Kalifornien Klage erhoben worden. Dem Rock-Musiker wird vorgeworfen, Mitte der 1970er Jahre eine sexuelle Beziehung mit einer Minderjährigen geführt zu haben, wie «Rolling Stone» meldet. Die Klägerin Julia Holcomb wirft Tyler sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung sowie die absichtliche Zufügung von seelischem Leid vor. Die Vorwürfe gegen Tyler stehen schon seit Jahren im Raum, und auch der Musiker selbst erwähnte die damalige Beziehung in seiner Autobiografie. Möglich wurde die Klage im Staat Kalifornien, da eine entsprechende Verjährungsfrist für den sexuellen Missbrauch Minderjähriger vorübergehend ausgesetzt worden ist.
Julia Holcomb lernte Steven Tyler kurz nach ihrem 16. Geburtstag kennen
Laut der Klageschrift lernte Holcomb Tyler nach einem Aerosmith-Konzert in Portland, Oregon, im Jahr 1973 kennen, als sie gerade erst 16 Jahre alt geworden war. Der Sänger habe die Teenagerin dann mit in sein Hotelzimmer genommen, wo sie auch über das Alter der Klägerin gesprochen hätten. Später sei Tyler mit dem Einverständnis von Holcombs Mutter zu ihrem gesetzlichen Vormund geworden, damit sie ihn als Minderjährige in den folgenden drei Jahren auf Konzert-Touren begleiten und mit ihm zusammenleben konnte.
In seiner 2012 erschienenen Autobiografie «Does the Noise in My Head Bother You?: A Rock ‹n› Roll Memoir» schreibt Tyler selbst ohne einen Namen zu nennen, dass er «beinahe eine Teenagerin zur Braut genommen» habe und dass «ihre Eltern sich in mich verliebten, ein Papier unterschrieben, dass mir das Sorgerecht gab, damit ich nicht verhaftet werde, wenn ich sie über die Staatsgrenze bringe. Ich nahm sie mit auf Tour».
Die Klägerin Holcomb beschreibt in der nun eingereichten Klageschrift, dass sie «machtlos» gewesen sei, «Tylers Macht, Ruhm und beträchtlichen finanziellen Möglichkeiten zu widerstehen». Der Beklagte habe sie dann «genötigt und überzeugt zu glauben», dass sie eine «‹romantische Liebesbeziehung›» mit ihm führt. Auch Alkohol und Drogen habe Tyler der Minderjährigen zur Verfügung gestellt und sie im Alter von 17 Jahren zu einer Abtreibung genötigt.