Der ehemalige Musikstar R. Kelly (56) ist von einem Gericht in Chicago zu einer Gefängnisstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Das berichteten mehrere US-Medien übereinstimmend, darunter die «New York Times». Das Urteil stellt jedoch einen juristischen Erfolg für Kelly dar. Denn der 56-Jährige wird lediglich ein zusätzliches Jahr hinter Gittern verbringen. Die restlichen 19 Jahre Haftzeit werden an die 30-jährige Haftstrafe angerechnet, zu der Kelly bereits im Juni 2022 in New York verurteilt worden war.
R. Kelly wird 31 Jahre hinter Gittern verbringen
Richter Harry Leinenweber entschied damit weitestgehend gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft, die gefordert hatte, dass Kelly beide Strafen hintereinander und nicht grösstenteils gleichzeitig verbüssen soll. «Der einzige Weg sicherzustellen, dass [Kelly] nicht rückfällig werden wird, ist eine Strafe zu verhängen, durch die er für den Rest seines Lebens im Gefängnis bleibt», hatte Staatsanwältin Jeannice Williams Appenteng vor der Strafmassverkündung im Gerichtssaal dargelegt. Kelly habe in dem Prozess auch keine Reue für seine Taten gezeigt. Die Verteidigung hatte dagegen argumentiert, dass der Ex-Popstar «wahrscheinlich in beiden Fällen im Gefängnis sterben» wird.
In dem Prozess in Chicago war Kelly im September letzten Jahres für schuldig befunden worden, Kinderpornografie angefertigt und Sex mit Minderjährigen gehabt zu haben, darunter seine zum Tatzeitpunkt 14-jährige Patentochter. Auch in dem vorherigen Prozess in New York wurde er im Zusammenhang mit Vorwürfen verurteilt, nach denen er Minderjährige ausgebeutet und missbraucht haben soll. Die New Yorker Staatsanwaltschaft hatte laut «Billboard» erklärt: «Einfach ausgedrückt, die Verbrechen des Angeklagten waren kalkuliert, methodisch und Teil eines langjährigen Musters, seine Plattform als Mega-Star und sein tiefgreifendes Netzwerk zu nutzen, um Zugang zu Teenagern zu erhalten, von denen viele besonders verwundbar waren, und diese dann auszunutzen für seinen persönlichen Vorteil und seine sexuelle Befriedigung».