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Der Star im Kreuzverhör

Streit mit Amber Heard: Johnny Depp muss «Mordfantasien» laut vorlesen

Im Gerichtsprozess zwischen Amber Heard und Johnny Depp ging es nun vornehmlich um Textnachrichten und Aufnahmen, zu denen der Schauspieler Rede und Antwort stehen musste.

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Amber Heard und Johnny Depp streiten nun vor einem US-Gericht.
Amber Heard und Johnny Depp streiten nun vor einem US-Gericht. Tinseltown/Shutterstock.com

Beim jüngsten Prozesstag im Gerichtsstreit zwischen dem Ex-Ehepaar Johnny Depp (58) und Amber Heard (36) fand sich der «Fluch der Karibik»-Star einmal mehr im Zeugenstand wieder - dieses Mal im Kreuzverhör durch Heards Anwalt Ben Rottenborn. Dabei ging es Medienberichten zufolge unter anderem wieder um diverse Kurznachrichten, die Depp an Freunde verschickt habe und die den Drogenmissbrauch und die düsteren Gedanken des Stars offenlegen sollen.

Erneut wurden vermeintliche Mordgelüste thematisiert, die Depp in diversen SMS geäussert haben soll. Dabei forderte Rottenborn Depp auf, mehrere Nachrichten an seinen Freund und Nachbarn Isaac Baruch selbst laut vorzulesen. Der Schauspieler kam der Aufforderung nach, jedoch nicht ohne zuvor klarzustellen: «Ich möchte nur sagen, dass ich nicht stolz auf die Sprache bin, die ich in dieser Wut verwendet habe.»

Unter anderem ist in einer der Nachrichten den Berichten zufolge von der Vorstellung die Rede, wie Heards «Leichnam im Kofferraum eines Honda Civic verrottet». Erneut kam auch eine Textnachricht an Schauspielkollegen Paul Bettany (50) zur Sprache, in der Depp angeblich davon sprach, Heard ertränken und ihren Leichnam verbrennen zu wollen. Es seien «beschämende» Aussagen, gab Depp zu Protokoll, er habe aber die Angewohnheit, mit «schwarzem Humor» zu reagieren.

Hat er seine Gewaltfantasien auch ausgelebt?

Vielmehr beteuerte Depp zum wiederholten Male und unter Eid: «Ich habe nie den Punkt erreicht, an dem ich Frau Heard auf irgendeine Weise geschlagen habe. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie eine Frau geschlagen.»

Dieser Aussage stellte Rottenborn eine Tonaufnahme gegenüber, in der Depp vermeintlich zugibt, seiner Ex-Frau einen Kopfstoss zugefügt zu haben. Depps Erklärung: Er habe lediglich versucht, «Frau Heard zu bändigen. Wenn sie versucht hat, sich loszureissen und nach mir zu treten, jede Form der Bewegung, dann ist es bei so einer Nähe nicht unmöglich, dass [unsere Köpfe] aneinandergestossen sind». Dies als Kopfstoss zu bezeichnen, sei jedoch «ziemlich extrem», so Depp.

Depp bestätigt, nach Kokain gefragt zu haben

Ein grosser Tagesordnungspunkt war zudem der Konflikt im Jahr 2015 in Australien, bei dem Depp die Fingerkuppe seines Mittelfingers verlor. Depp behauptete einmal mehr, dass die Verletzung durch eine von Heard geworfene Flasche hervorgerufen wurde. Deren Anwalt deutete derweil die Möglichkeit an, dass sich Depp die Verletzung im Drogenrausch selbst zugefügt habe.

Für dieses Argument konfrontierte er den Star mit einer weiteren SMS, die er am Tag nach dem Vorfall verschickt habe. An einen Angestellten schrieb er demnach: «Ich brauche so schnell wie möglich mehr von dem weissen Zeug, Kumpel. Und etwas von dem E, bitte. Ich bin in schlechter, schlechter Verfassung. Sag nichts, zu niemandem.»

Depp bestätigte nun vor Gericht, dass er in der Nachricht von Kokain und Ecstasy gesprochen habe. «Aber da steht nichts davon, dass ich die Drogen auch zu mir genommen habe.» Das nächste Mal werde sich Depp US-Medien zufolge am kommenden Montag (25. April) erneut den Fragen von Rottenborn stellen müssen.

Wort gegen Wort

Nach der verlorenen Verleumdungsklage gegen die Zeitung «The Sun» in Grossbritannien 2021 startete vor etwas mehr als einer Woche der US-Prozess. Depp verklagt darin seine Ex-Frau auf 50 Millionen Dollar (umgerechnet etwa 46 Mio. Euro) wegen eines Beitrags, den sie in der «Washington Post» veröffentlichte und in dem von häuslicher Gewalt die Rede war. Sie wiederum erhebt Gegenklage in Höhe von 100 Millionen Dollar (etwa 92 Mio. Euro) und behauptet, er habe sie verleumdet, indem er sie eine Lügnerin nannte.

Von spot on news AG am 22. April 2022 - 12:55 Uhr