Donald Trump (78) wird vorgeworfen, versuchten Wahlbetrug begangen zu haben. Der designierte US–Präsident wird in der Angelegenheit jedoch vermutlich nichts zu befürchten haben. Die Staatsanwaltschaft hat eine Einstellung des Strafverfahrens beantragt. Den Antrag begründete Sonderermittler Jack Smith damit, dass das US–Justizministerium schon seit vielen Jahren keine amtierenden Präsidenten strafrechtlich verfolgen wolle. Trump war bei der letzten Präsidentschaftswahl gegen Kamala Harris (60) siegreich und wird seine zweite Amtszeit am 20. Januar antreten.
Der Sturm aufs Kapitol und die mögliche Begnadigung
Bei der Präsidentschaftswahl 2020 war Trump jedoch Joe Biden (82) unterlegen. Anhängerinnen und Anhänger des abgewählten, aber zu diesem Zeitpunkt noch amtierenden Präsidenten Trump, hatten am 6. Januar 2021 das Kapitol in der Hauptstadt der Vereinigten Staaten gestürmt. Trump hatte zuvor versucht, das Wahlergebnis zu kippen.
Laut eines Berichts der «Washington Post» bestehe theoretisch die Möglichkeit, das Verfahren nach Trumps zweiter Amtszeit wieder aufzurollen. Rechtsexperten zufolge könnte der 78–Jährige sich jedoch auch selbst begnadigen, während er im Weissen Haus sitzt. Dann wäre dem Ganzen endgültig ein Riegel vorgeschoben.
Auch im Schweigegeldprozess um Donald Trump und die ehemalige Pornodarstellerin Stormy Daniels (45) ist es fraglich, ob der designierte US–Präsident noch belangt wird. Der Politiker und Unternehmer war im Mai als erster Ex–Präsident der US–Geschichte wegen einer Straftat verurteilt worden. Eine Jury hatte es als erwiesen angesehen, dass er vor seinem ersten Wahlsieg 2016 eine Schweigegeldzahlung mit gefälschten Geschäftsdokumenten vertuschen wollte – und in 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Die Strafmassverkündung wurde kürzlich jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben. Ob nach dem Antritt zu seiner zweiten Amtszeit noch eine Strafe verkündet wird?