Jetzt geht der Rapper Jay–Z (55) in die Offensive und versucht, an den Namen der Frau zu gelangen, die ihm gemeinschaftliche Vergewaltigung mit seinem Kollegen Sean «Diddy» Combs (55) vorwirft. Nachdem seine Anwälte bereits nach den ersten Offenbarungen in einem ausführlichen Statement jegliche Schuld ihres Mandanten entschieden zurückwiesen, reichte nun Jay–Zs Rechtsbeistand offizielle Dokumente vor Gericht ein. Wie das Portal «TMZ» berichtet, wolle sein Anwalt Alex Spiro die Klägerin zwingen, ihre Identität preiszugeben.
«Es ist nicht im Einklang mit Gerechtigkeit, Fairness oder den Regeln für Bundesverfahren, dass die Klägerin und deren Anwalt den guten Namen [von Jay–Z, Anm.d.Red.] in den Schmutz ziehen», heisst es darin. Der Musiker habe einen «tadellosen Ruf» und sei zeit seines Lebens nie eines sexuellen Fehlverhaltens bezichtigt worden.
Zuvor berichtete unter anderem NBC News, dass eine Frau in einer Zivilklage behauptet, im Jahr 2000 bei der Aftershow–Party zu den MTV Video Music Awards als damals 13–Jährige von Jay–Z und Combs missbraucht worden zu sein. Die Zivilklage wurde ursprünglich im Oktober in New York City eingereicht, wobei die Namen zweier Prominenter geschwärzt und nur Sean «Diddy» Combs als Beklagter aufgeführt wurde. Am Sonntag, dem 8. Dezember, wurde dann eine geänderte Klage eingereicht, in der Shawn Carter, so Jay–Zs bürgerlicher Name, erwähnt wird. Der dritte, noch unbekannte Promi habe daneben gestanden und zugesehen.
Jay–Z wirft Anwalt Erpressung vor
Jay–Z veröffentlichte noch am Sonntag auf dem Roc–Nation–X–Account eine ausführliche Stellungnahme und bezeichnete die Klageschrift als einen «Erpressungsversuch». Die Anschuldigung sei falsch. Gegen Anwalt Tony Buzbee wetterte er: «Er hatte damit gerechnet, dass die Art dieser Anschuldigungen und die öffentliche Aufmerksamkeit mich zu einem Vergleich veranlassen würden. Nein, Sir, es hatte den gegenteiligen Effekt! Es hat mich dazu gebracht, Sie in sehr öffentlicher Weise als den Betrüger zu entlarven, der Sie sind. Also nein, ich werde Ihnen keinen roten Penny geben!» Die Anschuldigungen seien «so abscheulich, dass ich Sie inständig bitte, eine Strafanzeige zu erstatten, keine Zivilanzeige! Wer ein solches Verbrechen an einem Minderjährigen begeht, sollte eingesperrt werden, meinen Sie nicht auch? Diese mutmasslichen Opfer hätten in diesem Fall echte Gerechtigkeit verdient».
Combs' Anwälte wiesen die Vorwürfe in einer Stellungnahme ebenfalls zurück. «Diese geänderte Klage und die jüngste Erpressungsklage gegen Herrn Buzbee entlarven seine Flut von Klagen gegen Herrn Combs als das, was sie sind: schamlose Publicity–Stunts, die darauf abzielen, Zahlungen von Prominenten zu erpressen, die befürchten, dass Lügen über sie verbreitet werden, so wie Lügen über Herrn Combs verbreitet wurden.»
Sean «Diddy» Combs sitzt seit September in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft in New York wirft ihm unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und sexuelle Übergriffe vor. Combs plädierte auf nicht schuldig. Anwalt Buzbee kündigte im Oktober an, 120 Menschen bei Vorwürfen gegen den Rapper zu vertreten. Der Prozessbeginn ist vorläufig auf Mai 2025 festgesetzt.