Auf den Ferieninseln Rhodos und Korfu toben nach der Hitzeperiode aktuell massive Waldbrände. Auch in anderen Ferienregionen Griechenlands sind teilweise bereits grossflächige Brände ausgebrochen. Tausende Urlauber wurden evakuiert. Der Reiseveranstalter TUI kündigte am Wochenende an, keine Touristen-Flüge mehr nach Rhodos durchzuführen. Doch was bedeutet das nun konkret für den einzelnen Urlauber?
Wie der ADAC auf seine Webseite veröffentlicht, können vor allem Pauschalurlauber aufatmen. Sie bleiben in aller Regel auf keinen Kosten sitzen. Laut den Rechtsfachleuten können sie ihre Reise kostenlos stornieren, wenn «am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, aussergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen».
Wie es weiter heisst, können diese beschriebenen Umstände auch Waldbrände sein, wenn die gebuchte Reise «konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen, wie Rauch in der Luft», betroffen ist. Allerdings können sich Urlauber nur dann darauf berufen, wenn die Reise auch zeitnah bevorsteht und es eben in eine Region gehen soll, die unmittelbar von den Waldbränden betroffen ist.
Was gilt für Individualreisende?
Die reine Angst vor Waldbränden oder eine überdurchschnittlich grosse Hitze allein reicht in aller Regel nicht aus, eine Reise kostenlos zu stornieren. Hier ist man auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen und sollte den Dialog suchen. Treten die Brände auf, während man sich bereits im Urlaub befindet, kann der Vertrag ebenfalls unter gewissen Voraussetzungen gekündigt werden. Auch hier muss man für eine Heimreise jedoch belegen, dass die Reise durch aussergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wurde.
Bei Individualreisenden ist es jedoch ungleich schwieriger, eine Reise aufgrund einer Naturkatastrophe zu stornieren. Im Prinzip gilt, dass so lange die Reise theoretisch angetreten werden kann, sie auch angetreten werden muss. Fliegt also zum Beispiel das gebuchte Flugzeug in die Region, gibt es keine Sonder-Stornierungsmöglichkeiten.
Gleiches gilt für eine reservierte Unterkunft. Nur wenn die gebuchte Leistung tatsächlich nicht erbracht werden kann - zum Beispiel wegen eines Flugausfalls oder die Zufahrt zur Unterkunft ist unmöglich geworden - muss der Urlauber auch nicht zahlen. Ansonsten muss der Reisende auch hier auf die Kulanz des Anbieters hoffen oder in die Vertragsbedingungen schauen, ob nicht ein individuelles Rücktrittsrecht vereinbart wurde.