Nach dem plötzlichen Tod von Matthew Perry (1969-2023) am vergangenen Wochenende keimen nach wie vor viele Fragen auf. Eine davon lautet: Was passiert mit dem millionenschweren Nachlass des «Friends»-Stars? Schliesslich hat Perry nie geheiratet und hatte auch keine Kinder.
Viele Millionen durch «Friends» und Immobilien
Wie seine fünf Co-Stars Jennifer Aniston (54), Lisa Kudrow (60), David Schwimmer (57), Courteney Cox (59) und Matt LeBlanc (56) verdiente auch Matthew Perry laut «Hello!»-Magazin mit seiner Rolle in «Friends» rund eine Million Dollar (etwa 904'000 Franken) pro Folge in den letzten Staffeln. Nach Ende der Erfolgssitcom 1994 klingelte die Kasse bei den sechs Hauptdarstellern weiter. Rund 20 Millionen Dollar (etwa 18 Millionen Franken) soll Perry allein an Tantiemen für Wiederholungen von «Friends» verdient haben. Mit dem 90-minütigen Revival im Jahr 2021 soll er weitere 2,5 Millionen Dollar (2,2 Millionen Franken) eingenommen haben.
Zum Zeitpunkt seines Todes am 28. Oktober war Perry demnach im Besitz eines Nettovermögens von 120 Millionen Dollar (etwa 108 Millionen Franken). Zudem verfügte der Schauspieler über ein beeindruckendes Immobilienportfolio und soll mit dem Kauf und Verkauf von Häusern zusätzliche Einnahmen gehabt haben.
Nachlass geht vermutlich an Perrys Eltern
Ob Perry ein Testament oder einen Treuhandfonds eingereicht hatte, ist bislang nicht bekannt. Da der Schauspieler nie verheiratet war oder Kinder hatte, wird sein Vermögen voraussichtlich in gleichen Teilen an seine Eltern vererbt, sofern keine andere Verfügung vorliegt, schreibt «Hello!». Seiner Mutter Suzanne Perry, seinem Stiefvater Keith Morrison und seinem Vater John Bennett Perry soll er ohnehin sehr nahegestanden haben. Als Erben würden sie auch künftig die Tantiemen des Schauspielers erhalten.
Matthew Perry, der durch seine «Friends»-Rolle des Chandler Bing berühmt wurde, war laut US-Berichten am 28. Oktober tot in einem Whirlpool seines Hauses in Los Angeles aufgefunden worden. Bisher ist die genaue Todesursache nicht geklärt.