Während König Charles III. (76) am Montag zum Staatsbesuch nach Italien aufbrach, kehrte sein Sohn Prinz Harry (40) zeitgleich nach Grossbritannien zurück – allerdings nicht, um die Familie zu besuchen, sondern für eine zweitägige Anhörung vor dem Londoner Berufungsgericht. Wie die britische Zeitung «The Sun» berichtet, ist der 40–Jährige bereits am Sonntag in der britischen Hauptstadt gelandet. Ob er noch auf seinen Vater treffen konnte, ist nicht bekannt.
Im Mittelpunkt seines Besuchs steht erneut der seit Jahren andauernde Rechtsstreit mit der britischen Regierung. Es geht um die Frage, ob ihm und seiner Familie trotz ihres Rückzugs aus dem engeren Kreis der arbeitenden Royals weiterhin staatlich finanzierter Polizeischutz bei Aufenthalten im Vereinigten Königreich zusteht.
Prinz Harry gegen die britische Regierung: Das ist bisher passiert
Der Herzog von Sussex hatte bereits 2020, nach seinem Umzug in die USA und dem offiziellen Rücktritt von den royalen Pflichten, den Anspruch auf Polizeischutz verloren. Harry geht juristisch dagegen vor. Er argumentiert, dass seine Familie durch zusätzliche Ebenen von Rassismus und Extremismus noch stärker gefährdet und die Sicherheit durch die Metropolitan Police in London unerlässlich sei.
Im Februar 2024 verlor Prinz Harry den Prozess vor dem High Court, ein Richter erlaubte ihm jedoch, in Berufung zu gehen. Laut der «New York Times» werden drei Richter des Londoner Berufungsgerichts die Argumente von Harrys Anwälten anhören, wonach die Entscheidung, den Schutz aufzuheben, gegen die offizielle Richtlinie verstosse. Ein Teil der Verhandlung wird demnach unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, da es sich bei den Beweismitteln um sensible Sicherheitsverfahren handelt.
Prinz Harrys Klage: Wie geht es weiter?
In London steht nun eine zweitägige Anhörung an. Nach Abschluss am Mittwoch könnten die Richter des Court of Appeal laut «New York Times» noch am selben Tag ihr Urteil verkünden oder alternativ ein Urteil vorbehalten, also noch länger beraten, bevor sie eine Entscheidung bekannt geben.