Jérôme Boatengs (35) Revision vor dem Obersten Landesgericht von Bayern ist erfolgreich gewesen. Das Urteil wegen Körperverletzung und Beleidigung, das im November 2022 gegenüber dem ehemaligen Fussball–Nationalspieler ausgesprochen wurde, ist somit aufgehoben. In einer Pressemitteilung des Landesgerichts wird diese Entscheidung damit begründet, dass «ein von ihm [Boateng, Anm. d. Red.] gestellter Befangenheitsantrag unter Mitwirkung des abgelehnten Richters verbeschieden wurde. Dies – so der Strafsenat – war in dieser prozessualen Situation unzulässig.»
Boatengs Anwalt hatte zuvor immer wieder betont, dass der zuständige Richter nicht mit der notwendigen Neutralität an den Fall herangetreten sei. Dass dieser unter anderem selbst beteiligt war, einen entsprechenden Befangenheitsantrag gegen sich abzuweisen, bezeichnete der Rechtsbeistand des heute 35–jährigen Ex–Spielers des FC Bayern München als «prozesswidrig», wie die «Süddeutsche Zeitung» zitiert. Der Strafsenat sah dies nun ebenso.
Nicht nur positive Konsequenzen möglich
Die erfolgreiche Revision heisst aber nicht zwangsläufig, dass Boateng nun mit einer milderen Strafe versehen wird oder gar komplett straffrei bleibt. Denn auch die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklägerin, Boatengs ehemalige Lebensgefährtin, hatten eine Revision beantragt. Diese hatten bei dem Urteil aus dem vergangenen Jahr bemängelt, «dass das Landgericht den Angeklagten wegen des Wurfs mit einer Getränkekühltasche auf die Nebenklägerin nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt hat, ohne zu klären, ob es sich bei der Tasche um ein gefährliches Werkzeug gehandelt hat.»
Sollte sich diese Beurteilung bei der Neubewertung zu Boatengs Ungunsten ändern, so wäre die vermeintliche Tat «dann als gefährliche Körperverletzung mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe zu ahnden». Boateng war am 2. November 2022 «wegen zwei Fällen der Körperverletzung und der Beleidigung zum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt» – also zu einer Gesamtsumme von 1,2 Millionen Euro.
Mit einem Abschluss des Rechtsstreits, der sich schon seit 2021 zieht, ist nicht in absehbarer Zeit zu rechnen, denn: «Nachdem der Senat auch die Feststellungen aufgehoben hat, wird die zuständige Kammer eine neue Beweisaufnahme durchführen.» Der Fall wird also noch einmal komplett von vorne aufgerollt.