Es waren schändliche Szenen, als der ziemlich unbekannte Rapper und Comedian Fat Comedy (23) am 26. März 2022 an einem Boxkampf in der Dortmunder Westfahlenhalle den in der erste Reihe sitzenden Oliver Pocher (44) unvermittelt mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. Pocher war erst perplex, dann wütend und später angriffslustig und setzte seine besten Anwälte auf Fat Comedy an.
Fat Comedy, der mit bürgerlichem Namen Giuseppe Sumrain heisst, nannte als Grund für die Ohrfeige, Oliver Pocher unterstütze Menschen, die behaupten vergewaltigt worden zu sein, obwohl das nicht stimme. Zum Angriff sagt er gegenüber «Bild»:«Es war ein spontanes Ereignis, ich habe emotional überreagiert, aber ich stehe dazu und bereue nichts. Es kam aus der Situation heraus.» Pochers Reaktion am Tag darauf: «Das war eine Nummer, die so gar nicht geht. Das ist feige, hinterhältig, arglistig und wurde gefilmt.» Er befürchtete irreparable Schäden und versprach «Fat Comedy auf die maximale Summe in allen Bereichen zu verklagen». Genau das ist jetzt auch passiert.
Anwältin Dr. Patricia Cronemeyer (44) vertritt Oliver Pocher in dieser Angelegenheit und liess den Rechtsvertretern von Fat Comedy nun ein Schreiben mit der Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung zukommen. Darin steht: Oliver Pocher verlangt von Fat Comedy den Betrag von 100'000 Euro. «Die berechtigte Forderung unseres Mandanten bedeutet vor allem, dass der Angreifer für seine Tat und deren Folgen voll einstehen muss. Auch, wenn er das vielleicht selbst noch gar nicht begreift. Juristisch betrachtet handelt es sich um eine Entschädigung für erlittene Schmerzen unseres Mandanten sowie die hartnäckige Ausnutzung und Herabwürdigung seiner Person», eklärt Anwältin Cronemeyer.
Im Lager von Fat Comedy fällt man derweil aus allen Wolken. «Beim ersten Lesen des Anwaltsschreibens sind wir bei der Zahl von einem Tippfehler ausgegangen. Wir sind immer noch sprachlos, dass diese Summe ernst gemeint sein soll. Selbst Will Smith müsste bei den astronomischen Grössenordnungen in den USA für seine Ohrfeige wohl nicht mit einem solchen Betrag rechnen», sagt der schockierte Fat-Comedy-Anwalt Burkhard Benecken zu «Bild».
Fat Comedy scheint mittlerweile in Untersuchungshaft zu sitzen und lässt auch aus dem Gefängnis keine Gelegenheit aus, sich auf Social Media bei seinen Fans zu melden. Auf einem Video zeigt er seine Zelle, erklärt sein Essen («Es gibt Nudeln mit Thunfisch») und bei einem Kameraschwenk ist tatsächlich zu sehen, dass er ein Foto von Oliver Pocher an die Wand geklebt hat. Trotzdem sei er – zumindest laut seinem Anwalt – reuig. Zu «Bild» sagt dieser: «Unser Mandant wird freiwillig 1000 Euro an Herrn Pocher zahlen, weil er die Ohrfeige mittlerweile sehr bereut. Unser Mandant wird sich aber gegen die nun geltend gemachte abstruse Höhe juristisch mit aller Kraft zur Wehr setzen.» Der Anwalt fügt an, dass man für eine Ohrfeige im Normalfall nicht mehr als 250 bis 500 Franken berappen müsse.
Abschliessend meldet sich noch der Beschuldigte zu Wort und scheint um Fassung zu ringen. «Ich bin selbstverständlich bereit, für meinen Fehler einzustehen und habe über meinen Anwalt bereits eine Schmerzensgeldzahlung freiwillig zugesagt. Dass Oliver Pocher jetzt auf eine solch schwindelerregende Summe kommt, hätte ich allerdings im Traum nicht erwartet.»
Derweil scheint es Boris Becker (54) in seiner Zelle in England entweder langweilig geworden zu sein oder der Knast reisst beim Ex-Tennis-Star alte Wunden auf. Stein des Anstosses ist ein Beitrag aus Pochers TV-Show «Pocher – gefährlich ehrlich», in dem er seinen Erzfeind Becker ins Lächerliche zog. Unter dem Motto «Make Boris rich again» sammelte Pocher für Spenden und übergab das Geld später tatsächlich an Boris Becker. Dieser fordert nun, dass der TV-Beitrag gelöscht wird. Oliver Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer, die derzeit viel zu tun hat, sieht dafür keinen Anlass und sagt gegenüber «Bild»: «Herr Becker ist in keinster Weise in seinen Rechten, weder in seinem Recht am eigenen Bild noch seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Vielleicht wäre es – gerade aus heutiger Sicht – klüger gewesen, wenn Herr Becker diesen Rechtsstreit nicht angezettelt hätte.»
Nun müssen die Gerichte über die beiden Fälle entscheiden. Es bleibt also spannend.