Es ist nicht ganz klar, ob es gute oder schlechte Nachrichten für Boris Becker (54) sind – auf jeden Fall scheint sich rund um den Strafvollzug des Ex-Tennis-Stars etwas zu tun. Seit April 2022 sitzt er wegen eines Insolvenz-Vergehens im Gefängnis in der Nähe von London. Ein britisches Gesetz sieht aber vor, dass er die Hälfte seiner Strafe bei guter Führung auf Bewährung absitzen kann – es könnte sein, dass das in Deutschland passieren müsste.
Die britische «Sun» will nun von einem Sprecher des Innenministeriums erfahren haben, das die Ausweisungsbestimmungen Grossbritanniens eine direkte Ausweisung zur Folge haben: «Jeder ausländische Staatsangehörige, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, wird bei der nächstmöglichen Gelegenheit abgeschoben», heisst es weiter. Ob diese Regel bei prominenten Einzelfällen auch gelten würde, ist unklar.
Für Becker könnte das Kapitel Grossbritannien aber womöglich schon früher beendet sein, berichtet die Zeitung weiter – Grund dafür: Das sogenannte «Early Removal Scheme», das Häftlingen «erlaubt», den Rest ihrer Strafe im jeweiligen Heimatland (in Beckers Fall also Deutschland) abzusitzen. In diesem Zusammenhang zitiert die Zeitung den Sprecher, der erklärt, dass die Regelung es erlaube, ausländische Staatsangehörige, die aktuell eine Gefängnisstrafe im Vereinigten Königreich absässen, bereits zwölf Monate vor dem rühesten Entlassungszeitpunkt abgeschoben werden könnten.
Becker käme dieser Gesetzes-Passus sicher nicht ungelegen – das Justizsystem in seinem Heimatland ist deutlich milder. Ein Insider behauptet gegenüber der «Bild» sogar, Becker sei zuversichtlich, noch vor Weihnachten wieder zuhause zu sein.