Es geschah Anfang Januar – kurz nachdem Herzogin Meghan, 38, und Prinz Harry, 35, ihren Rücktritt als hochrangige Royals verkündet hatten. Die frühere US-Schauspielerin weilte mit Baby Archie, 1, in der temporären Wahlheimat Kanada. Bei einem Spaziergang auf Vancouver Island lichteten Paparazzi die Herzogin und ihren damals acht Monate alten Sohn ab.
Unmittelbar nach der Publikation der unautorisierten Bilder wandte sich das Paar an die Öffentlichkeit. Neben der Beanstandung dieser Paparazzi-Bilder sprach Prinz Harry im gleichen Atemzug eine Warnung aus: Die Medien sollen die Privatsphäre seiner Familie respektieren. Alle Fotos, die nicht abgesprochen sind, würden in Zukunft sofort beanstandet und die Verantwortlichen angeklagt, drohte der britische Prinz. Meghan und Archie sollten auf keinen Fall dasselbe Schicksal erfahren wie seine verstorbene Mutter, Prinzessin Diana, †36. Das könnte er sich niemals verzeihen, sagte Harry damals.
Das Ereignis von Anfang Jahr gibt auch Monate danach noch zu reden. Wie das Portal «extra.ie» schreibt, wird jetzt ein interessantes Detail zur Klage bekannt: Demnach klagt Herzogin Meghan wegen Verletzung seiner Privatsphäre in Archies Namen.
Das kleine Kind, das erst ein Jahr alt ist, gehe gegen eine in Los Angeles ansässige Fotoagentur namens Splash News vor, heisst es in dem Bericht. Der Fall werde vor dem britischen High Court verhandelt und soll von der Anwaltskanzlei Schillings eingereicht worden sein. Klägerpartei: «Master Archie Harrison Mountbatten-Windsor» und «Ihre Königliche Hoheit, Herzogin von Sussex».
In den juristischen Dokumenten wird Meghan als Archies «Prozessfreundin» beschrieben, schreibt das Portal. Aufgrund seines zarten Alters kann er sich juristisch noch nicht selbst vertreten. Dem Bericht nach wurde die Klage am 25. März 2020 bei Gericht eingereicht. Also kurz bevor Harry und Meghan ihre royalen Pflichten endgültig an den Nagel hängten und nach Kanada und später in die USA auswanderten.