Seit vergangenem Samstagabend ist es amtlich: Herzogin Meghan, 38, und Prinz Harry, 35, werden schon bald ihre königlichen Titel (His/Her Royal Highness) abgeben und vollständig als arbeitende Royals zurücktreten. Dies gab der Buckingham-Palast in einem öffentlichen Statement bekannt.
Queen gab sich in ihrer persönlichen Mitteilung versöhnlich und wohlwollend
In der Konsequenz werden der Herzog und die Herzogin von Sussex ab Frühling 2020 keine offiziellen Mitglieder der britischen Königsfamilie mehr sein. Die Queen betonte in einem gleichzeitig veröffentlichten Statement aber, dass Harry, Meghan und Archie immer «geliebte Mitglieder ihrer Familie» sein werden.
Allem Anschein nach bleiben sie aber der Herzog und die Herzogin von Sussex. Ausserdem behält Harry den Prinzen-Titel, auf den er aufgrund seiner nahen Blutsverwandtschaft zur Queen (er ist ihr Enkel) Anspruch hat.
Vorbei ist es für Meghan wie auch für Harry allerdings mit dem Recht auf königliche Gelder. Neu erhalten die Sussexes keine Mittel mehr vom Sovereign Grant, der staatlichen, finanziellen Unterstützung der britischen Royals. Überdies hat das Paar beschlossen, die von den britischen Steuerzahlern getragenen Frogmore-Cottage-Renovierungskosten über rund drei Millionen Franken an den Staat zurückzuzahlen.
Nachdem die einschneidenden Folgen nun beschlossene Sache sind, klären wir auf, welche Personen in Grossbritannien überhaupt Anspruch auf den königlichen Hoheitstitel «His/Her Royal Highness», kurz HRH, haben.
Die Regeln der britischen Königsfamilie
In Grossbritannien gibt es keine strikte Regel, wer im beruflichen Sinne zur Königsfamilie gehört. Gehandhabt wird es aber quasi so, dass all jene Personen Teil des offiziellen Königshauses sind, welche die Ansprache «His/Her Royal Highness» tragen. Zwar hat die Queen immer ein Einspruchsrecht, grundsätzlich Anspruch auf den Titel aber haben:
- Kinder von amtierenden oder ehemaligen Monarchen, also momentan die Kinder von Queen Elizabeth II.
- Grosskinder in der männlichen Linie von amtierenden Monarchen, also momentan die Kinder von Charles, Andrew und Edward, nicht aber von Anne.
- Die Kinder des ältesten Sohnes des Prinzen von Wales, also des Thronfolgers Charles. Momentan sind dies die Kinder von William, also George, Charlotte und Louis.
- Ehepartner von den oben genannten Personen. Ihr Anspruch verfällt jedoch bei einer Scheidung oder beim Tod des Ehepartners.
Offiziell auf den Titel verzichtet haben Prinz Edward und Gräfin Sophie für ihre zwei Kinder. Bereits vorab verzichtet haben auch Prinz Harry und Herzogin Meghan für ihren Archie, auch wenn dieser erst bei einer Inthronisierung von Prinz Charles (als dessen Enkel) Anspruch hätte. Zusammen mit allen noch lebenden Enkeln von ehemaligen Monarchen – also Cousinen und Cousins der Queen – sind es nach dem Wegfall von Harry und Meghan als «HRH» neu noch 22 Personen, welche in Grossbritannien als «Königliche Hoheiten» gelten:
Die Queen erweiterte 2012 den Kreis der Hoheiten
Dass die Queen in naher Zukunft ihr Einspruchsrecht geltend machen wird und nach dem Wegfall von Harry und Meghan weiteren Mitgliedern der königlichen Familie den Hoheits-Titel entziehen wird, ist nicht anzunehmen. Immerhin war sie es, welche den Kreis der Hoheiten 2012 sogar erweiterte und eine neue Regel einführte. Erst seit dann werden nämlich alle Kinder von Prinz William, also auch Prinzessin Charlotte und Prinz Louis, als «His/Her Royal Highness» angesprochen.
Der staatliche Geldhahn wurde etwas zugedreht
Kommt hinzu, dass in Grossbritannien die Bezeichnung «His/Her Royal Highness» nicht gleichgesetzt ist mit einer Apanage, also einer automatischen Entlohnung. Lange gab es die «Civil List», eine Regelung, die den vollamtliche Royals jährlich zwischen 175 000 und 450 000 Franken vom Staat zusprach. Inzwischen aber muss die Queen ihre Verwandten quasi aus ihrer eigenen Kasse zahlen, einzig die Spesen für Reisen und Termine sowie Sonderfälle wie etwa die Renovierungskosten für Harrys und Meghans Frogmore Cottage werden noch vom Staat vergütet. Die Queen setzt dafür die Erlöse aus ihren Ländereien ein. Und wer bezahlt, bestimmt auch.
So gibt es bereits heute keine Entschädigung mehr für Prinzessin Eugenie und Prinzessin Beatrice. Sie gehen zivilen Berufen nach, übernehmen keine offiziellen Aufgaben. Ihren Titel aber dürfen sie weiter tragen. Trotz seiner Verwicklung in den Skandal um den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein, †66, darf bis anhin auch Prinz Andrew seinen Titel behalten. Er hatte nach Bekanntwerden der Missbrauchs-Vorwürfe die Queen allerdings ersucht, für absehbare Zeit von seinen royalen Pflichten zurücktreten zu dürfen. Ob er während dieser Zeit weiterhin Anspruch auf königliche Gelder hat, ist nicht bekannt.
Da in Grossbritannien also kaum ein Zusammenhang zwischen Titel und Lohn besteht, ist die Wahrscheinlichkeit eher klein, dass die königliche Familie in Bälde erneut verkleinert wird. Schon eher wahrscheinlich aber ist, dass in Zukunft noch das eine oder andere Mitglied trotz Titel von der königlichen Lohnliste gestrichen wird.