Prinz William (40) und seine Ehefrau Herzogin Kate (40) haben von König Charles III. (73) ganz offiziell zwei Titel verliehen bekommen. In seiner ersten Ansprache als König erklärte Charles, dass er William mit Stolz zum Prinzen von Wales ernennt - «dem Land, dessen Titel ich so viele Jahre tragen durfte», sagte der 73-Jährige.
Mit Herzogin Kate an seiner Seite «werden unser neuer Prinz und unsere neue Prinzessin von Wales, unseren nationalen Austausch weiter inspirieren und leiten und dazu beitragen, dass wichtige Dinge in den Mittelpunkt rücken und Hilfe geleistet werden kann», sagte der Monarch. In diesem Zusammenhang liess König Charles III. auch seinen zweiten Sohn Prinz Harry (37) und Ehefrau Herzogin Meghan (41) nicht unerwähnt: «Ich möchte auch meine Liebe zu Harry und Meghan zum Ausdruck bringen, während sie ihr Leben im Ausland weiter aufbauen.»
Auf dem offiziellen Social-Media-Auftritt von William und Kate wurden bereits kurz nach der Nachricht über den Tod von Queen Elizabeth II. (96) ihre Cambridge-Titel um «Herzog und Herzogin von Cornwall und Cambridge» erweitert. Der Titel Herzog von Cornwall wird traditionell vom ältesten Sohn des amtierenden britischen Monarchen gehalten, wobei seine Frau den Titel der Herzogin trägt. Camilla (75), Ehefrau von König Charles III., wird nun als Queen Consort durchs Leben gehen.
Die verstorbene Mutter von Prinz William, Prinzessin Diana (1961-1997), trug letztmals den Titel Prinzessin von Wales. Camilla hatte aus Respekt darauf verzichtet, diesen zu führen. Der Titel des Prinzen von Wales ging nach dem Tod seiner Grossmutter nicht sofort auf William über: er musste ihm vom König verliehen werden. König Charles III. hatte bis zum Tod der Königin am Donnerstag den Titel des Prinzen von Wales sowie die Titel des Herzogs von Cornwall und des Herzogs von Rothesay inne.
Mit dem Tod von Queen Elizabeth II. ist zudem der Sohn von Harry und Meghan, Archie Mountbatten-Windsor (3), nun eigentlich offiziell ein Prinz. Seine jüngere Schwester Lilibet «Lili» Mountbatten-Windsor (1) hat nach der Thronbesteigung ihres Grossvaters ebenfalls Anspruch auf den Titel Prinzessin.