Die Emotionen gingen wohl auf beiden Seiten ziemlich hoch, als Marco Odermatt (25) im französischen Courchevel den WM-Titel im Riesenslalom holte. Beim Sieger-Interview mit SRF-Moderator Paddy Kälin (46) sagte dann dieser: «Ist das – Entschuldigung für das Wort – aber nicht einfach ‹huere geil›, wenn man dies erleben darf?» Die Antwort des Nidwaldner Ski-Cracks: «Ja, unglaublich, es ist ‹huere geil›.»
Diese Konversation wurde live im TV ausgestrahlt, was einen Zuschauer störte, woraufhin er sich laut Kleinreport.ch an die Ombudsstelle von SRF wandte. «Wieso muss in einer Live-Sendung an einem Sonntagmittag, die ich mir mit meinen kleinen Kindern anschaue, sogar der Moderator explizit ‹huere geil› sagen und dies vom Idol meiner Jungs wiederholen lassen? Die haben sich beide sofort zu mir umgedreht und mich fragend angeschaut», lautet die Beschwerde des irritierten Ski-Fans. Er findet: «Dies widerspricht den Anforderungen in Bezug auf Grundrechte und Menschenwürde und Schutz Minderjähriger.»
Das SRF-Interview in «aussergewöhnlicher Gefühlslage» stellt keinen Verstoss dar
Aufgrund des Einwands des Zuschauers musste sich die Ombudsstelle mit dem Fall befassen und veröffentlichte eine Stellungnahme. Es sei anzunehmen, dass der Beanstander das Wort «huere» mit «Hure» oder «Prostituierte» gleichsetze und bei «geil» an «sexuelle Erregung» denke, heisst es einleitend. «Huere» sei zwar eine derbe Ausdrucksweise, entspreche jedoch in der Schweiz einer gängigen Steigerungsform. Das Fazit der Ombudsstelle: «Das heute in der Deutschschweiz verbreitete Verstärkungswort ‹huere› ist für viele ganz normal, wirkt für andere aber immer noch anstössig. Verstärkungswörter sind in ihrem Ursprung oft derbe Begriffe. Zwei weitere Beispiele: ‹sau glatt›, ‹verdammt schön›.»
Um eine Erklärung für das Wort «geil» zu finden, schaute die SRF-Ombudstelle im Duden nach und fand heraus, dass der Begriff der saloppe Gebrauch für «grossartig», «toll» oder «in begeisternder Weise schön» darstellt. Abschliessend wird festgehalten, dass im Siegerinterview kein Verstoss gegen die Grundrechte gemäss Art. 4 Abs. 1 und gegen den Schutz Minderjähriger Art. 5 des Radio- und Fernsehgesetzes vorliege. Die Ausdrucksweise sei mit vorherrschender Euphorie zu erklären, schreibt die SRF-Ombudsstelle: «Mit ‹huere geil› wurde im Siegerinterview die aussergewöhnliche Gefühlslage salopp zum Ausdruck gebracht.»