Das Video auf Instagram scheint auf den ersten Blick harmlos: Roger Federer, 38, zieht sich ein Bandana an. Gut zu erkennen: Die Marke des Stirnbandes. Für die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ganz klar: Roger Federer macht Schleichwerbung.
Die SKS hat daher Beschwerde bei der Lauterkeitskommission eingereicht. Diese bezog sich nicht nur auf Roger Federer, sondern auch auf andere Prominente wie Xenia Tchoumi.
Nun hat die Lauterkeitskommission die Beschwerde geprüft und abgewiesen. Sie kam zum Schluss, dass es sich bei der besagten Video-Sequenz um klar erkennbare Werbung handelt. Bei Sportlern wie Roger Federer sei es üblich und ersichtlich, dass Markenlogos aus rein kommerziellen Gründen gezeigt werden.
Auch die Beschwerde gegen Influencerin Xenia Tchoumi, 32, wurde abgewiesen. Bei ihr hat die SKS einen Post beanstandet, auf dem sie Marken-Schmuck präsentiert. Die Begründung: Ihr ganzer Account sei kommerzieller Natur, daher müsse der Post nicht als Werbung markiert werden.
Die SKS kann diese Urteile nicht nachvollziehen. Gegenüber «20 Minuten» sagte Geschäftsleiterin Sara Stalder: «Die Entscheide bringen weder den Influencern noch den Konsumenten Klarheit. Es herrscht nun ein Chaos, wann Werbung in den sozialen Medien gekennzeichnet werden muss.»
Noch im Juli hat die Lauterkeitskommission nämlich Beschwerden gegen Radrennfahrerin Jolanda Neff, 26, und Snowboarder Iouri Podladtchikov, 31, gutgeheissen. Beide wurden angehalten, Posts, auf denen sie Kleider ihrer Sponsoren tragen, als Werbung zu bezeichnen.