Geht es um Scheidungen, ist man sich aus Hollywood eigentlich Skandalschlagzeilen und Rosenkriege gewöhnt. Das beste Beispiel sind aktuell Angelina Jolie, 43, und Brad Pitt, 54. Dass es auch anders geht, zeigen nun Jennifer Garner und Ben Affleck.
Seit 2004 waren die 46-Jährige und ihr Schauspielkollege liiert, 2005 folgte die Hochzeit und die erste Tochter. Zwei weitere Kinder komplettierten 2009 und 2012 das Glück. 2015, kurz nach ihrem 10. Hochzeitstag dann gaben Garner und der 46-jährige Affleck die Trennung bekannt. Drei Jahre dauerte es nun bis zur offiziellen Scheidung.
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Das Paar war sich in allem einig
Von einem Rosenkrieg aber war nie die Rede. Vielmehr stand Garner ihrem Ex-Mann auch in schweren Zeiten immer zur Seite, etwa beim erneuten Alkohol-Entzug, den er erst kürzlich abschloss. Gemeinsam kümmerten sie sich auch um ihre drei Kinder - und das soll weiterhin so bleiben.
Dem US-Promiportal «TMZ» liegen die Scheidungspapiere vor. Und aus diesen ist ersichtlich, dass die zwei nicht einmal einen offiziellen Scheidungsanwalt engagiert hatten. Zwar sei eine Anwältin beratend zur Seite gestanden - mehr aber auch nicht. Schliesslich waren sich Jennifer Garner und Ben Affleck in allem einig.
Keine abwertende oder beleidigende Bemerkungen
Das Vermögen wurde schlicht durch zwei geteilt, Unterhalt ist beiderseits nicht nötig. Und vor allem: Garner und Affleck teilen sich das Sorgerecht für ihre Kinder. So gehört etwa der Sonntag ganz der Familie. Gemeinsam geniessen sie Ausflüge, gehen in die Kirche und tauschen sich aus.
Trotzdem, so ist es in den Scheidungspapieren festgehalten, treffen sich die Ex-Ehepartner nun ein halbes Jahr monatlich mit einer Eltern-Therapeutin, welche Unterstützung beim zukünftigen Zusammenleben bieten soll. Sicher keine schlechte Sache. Ebenfalls geht aus den Dokumenten, dass sich Garner und Affleck klare Regeln gesetzt haben.
«Keiner von beiden darf abwertende oder beleidigende Bemerkungen über den anderen machen, wenn die Kinder dabei oder in Hörweite sind.» Auch Streiten ist den zwei offiziell vor den Kindern untersagt. Das dürfte den Ex-Eheleuten kaum schwerfallen - wie sie nun bei ihrer Scheidung eindrücklich bewiesen haben.