Von der Kuppelsendung ins Gefängnis: Das Zürcher Bezirksgericht hat den ehemaligen «Bachelorette»-Kandidaten Stjepan, 39, heute Mittwoch wegen Drogenhandels verurteilt. Der «Frauenflüsterer», der 2015 um Frieda Hodel, 35, buhlte, muss für zehn Monate hinter Gitter. Das Bezirksgericht Zürich verhängte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wovon er zehn Monate absitzen muss. Die restlichen zehn Monate muss er nicht verbüssen - vorausgesetzt, er wird die nächsten fünf Jahre nicht mehr straffällig.
Stjepan dealte mit Marihuana und Haschisch
Der Zürcher wurde verurteilt, weil er mit 20 Kilogramm Marihuana und einem Kilogramm Haschisch gehandelt hatte. Im Februar wurde er verhaftet und sass zwei Wochen in Untersuchungshaft. Der heutige Prozess dauerte nur kurz, weil er im abgekürzten Verfahren durchgeführt wurde. Das heisst, dass Stjepan nur noch sein Einverständnis zum Antrag der Staatsanwaltschaft geben musste. Dann konnte der Richter das Strafmass offiziell verhängen. Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung gab es nicht.
Ein Wiederholungstäter
Die zehn Monate hinter Gitter sind keine Premiere für den «Frauenflüsterer». Stjepan sass vor sechs Jahren schon einmal mehrere Monate wegen Drogenhandels im Gefängnis.
In der Kuppelsendung «Bachelorette» von 3+ schaffte er es gar unter die letzten vier. Der Sender erfuhr erst im Nachhinein von seiner kriminellen Vergangenheit. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, fing er schon kurze Zeit nach der Sendung wieder mit Dealen an.
Er bereut die Tat
Dass er für seine Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz bestraft wird, scheint Stjepan nicht gross zu berühren, wie er nach der Verhandlung gegenüber «Blick» sagte: «Ich nehme meine Strafe mit Fassung und mache das Beste daraus. Es ist, wie es ist.» Auf die Frage, ob der Metallbauschlosser seine Tat bereut, antwortete er: «Auf jeden Fall.»
Nach den Gründen gefragt, wieso der «charmante Verführer» die Tat begangen hat, sagt Stjepan: «Ich habe mich mitreissen lassen. Ich wollte einem Freund helfen und habe mehr mit dem Herzen überlegt, nicht mit dem Kopf. Jetzt muss ich dafür geradestehen.»
Stjepan will das Urteil anfechten
Wie es im Bericht von «Blick» weiter heisst, will Stjepan das Urteil anfechten und einen Antrag auf Halbgefangenschaft stellen. Sofern dieser Antrag gutgeheissen wird, kann der Verurteilte seine bisherige Arbeit oder eine allfällig begonnene Ausbildung während des Strafvollzugs fortsetzen und muss nur seine Ruhe- und Freizeit im Gefängnis verbringen.