Ende März 2018 baute René Rindlisbacher, 55, einen Unfall. Er geriet in Niederdorf BL auf die Gegenfahrbahn und prallte anschliessend frontal in ein entgegenkommendes Fahrzeug. Was später rauskam: Der Komiker hatte einen Blutalkoholwert von 0,9 Promille. Die beiden Opfer und er als Fahrer selbst wurden beim Unfall verletzt. Seit heute ist nun offiziell klar: Rindlisbacher trägt die Schuld am Unfall.
Strafbefehl ohne Promi-Bonus
«Die Staatsanwaltschaft Baselland hat einen Strafbefehl gegen Herrn Rindlisbacher erlassen», bestätigt Sprecher Michael Lutz gegenüber «Nau». Der Zuger habe sich allerdings reuig gezeigt. «Er hat gegen den Strafbefehl keine Einsprache eingelegt, sodass dieser zum rechtskräftigen Urteil wurde.»
Zunächst war gemäss «Nau» nicht bekannt, welche Form von Busse Rindlisbacher bevorsteht. «Wie das Urteil ausgefallen ist, kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekanntgegeben werden», so Lutz. Allerdings betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber «Blick», dass Rindlisbacher keinen Promi-Bonus erhalten habe.
Höhe der Geldbusse nicht bekannt
Rindlisbachers Anwalt konnte die schlimmstmögliche Strafe, sechs Monate Gefängnis, abwenden. «Ich muss nicht ins Gefängnis», bestätigte der Comedian später gegenüber «Blick». Er sieht sich stattdessen mit einer Geldbusse konfrontiert. Deren Höhe will er nicht kommentieren.
Rindlisbacher zeigt sich reuig
Bereits am Sonntag äusserte sich René Rindlisbacher im «Sonntagsblick» zu dem Gerichtsverfahren - und zeigte sich einsichtig. «Das Ganze hat mich wahnsinnig beschäftigt, über eine längere Zeitdauer.» Es sei nicht nur der Unfall an sich gewesen, so Rindlisbacher. «Dass ich Mist gebaut hatte, war klar, und es war verantwortungslos. Aber es ist mir eingefahren, weil ich merkte, wie schnell etwas passieren kann.»