Als Superstar ist es nicht immer leicht, in Ruhe sein Zuhause oder sein Feriendomizil geniessen zu können. Das ist auch der Grund, weshalb Roger Federer, 32, mehrere Bäume und einen grossen Zaun um sein neues Luxusanwesen in Lenzerheide/Valbella GR stellen wollte. Da jedoch Nachbarn Beschwerde beim Bündner Verwaltungsgericht eingereicht haben, artete Federers Vorhaben in einen Rechtsstreit aus.
Diesen hat der Basler nun verloren, wie die «Sonntagszeitung» berichtet. Laut Andrea Bianchi, dem Anwalt von Federers Nachbar, habe das Gericht entschieden, dass der geplante Sichtschutz dem kantonalen Raumplanungsgesetz widerspreche. Der Tennisstar habe keine Baubewilligung mehr und müsse seinen geplanten Zaun mit Bepflanzung nun um 2.5 Meter nach hinten versetzen. Dem Gericht sei die Entscheidung leicht gefallen, berichtet Bianchi weiter. Federer habe von einer «lockeren» Bepflanzung gesprochen, jedoch sei aus den Plänen hervorgegangen, dass das Gegenteil der Fall war. Die Bildunterschrift sei von der Bauherrschaft gar selbst mit «dichte Bepflanzung» versehen worden.
Ein weiterer Punkt sei fürs Urteil entscheidend gewesen: Ein sogenannter Lebhag muss aus mindestens drei überwiegend gleichartigen wachsenden Pflanzen bestehen. «Im Fall der Federer-Villa sprechen wir aber nicht bloss von drei Pflanzen, sondern von einer Unzahl gleichartiger Pflanzen, welcher auf einer Strecke von rund 400 Metern in unmittelbarer Nähe zueinander gesetzt werden sollten», erklärt Bianchi. Zudem seien Legföhren geplant gewesen, die bis zu drei Meter hoch werden könnten. Roger Federer und die Gemeinde, die sein Vorhaben unterstützt hatte, müssen den Kläger nun je mit einer Summe von 1750 Franken inklusive Spesen entschädigen.
Das acht Millionen teure Anwesen in der Lenzerheide ist ein Doppelchalet der Extraklasse. Es beinhaltet ein Heimkino, eine 60-Quadratmeter-Küche, eine Wellnessanlage und natürlich eine XXL-Garage. Wie Roger Federer mit dem Urteil umgehen werde, könne er erst nach ausgiebigem Studieren des Dokuments sagen, meinte sein Anwalt Filippo Beck.