Gloria Burda, 21, war mit dem Testament, das Udo Jürgens, † 80, verfasste, nicht einverstanden. Der unehelichen Tochter des 2014 verstorbenen Entertainers sollte lediglich der Pflichtteil ausgezahlt werden. Als Haupterben galten hingegen seine Kinder John, 52, und Jenny Jürgens, 49.
Burda reichte deshalb Beschwerde ein, die nun gemäss der «Bild»-Zeitung in zweiter Instanz vom Zürcher Obergericht abgewiesen wurde.
Unter anderem beklagte sich die Studentin darüber, dass als Testamentsverwalter Jürgens Rechtsanwalt Dr. Werner Weber und sein Bruder Manfred Bockelmann eingesetzt wurden. Sie verlangte wegen Interessenskonflikten neue Testamentsverwalter - Weber vertrat auch den im Testament berücksichtigten Freddy Burger. Auch vermutete Burda, Freddy Burger könnte von ihrem Vater kurz vor dessen Tod eine verdeckte Schenkung in Form eines Privatjets erhalten haben. Und sie beklagte, dass ihr das Geld auf einem von ihrem Vater für sie eingerichteten Bankkonto noch nicht überwiesen wurde. Letzteres wurde tatsächlich nicht getan - weil Jürgens zu Gloria «auf Distanz gegangen» sei, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht.
Burda steht nun nach der Niederlage «nur» der Pflichtteil zu - immerhin knapp neun Millionen Franken.