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  4. Adventskalender Schweizer Illustrierte: Wir verlosen tolle Preise in der Vorweihnachtszeit
Adventskalender

14. Dezember 2023

Weihnachtszeit ist Adventskalender-Zeit. Wir verlosen auch dieses Jahr wieder tolle Sach- und Erlebnispreise vom 1. bis 24. Dezember, um euch das Warten auf Weihnachten zu versüssen.

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Übernachtung für zwei Personen in einem Deluxe Lake View Apartment von La Colombe Boutique Hotel inkl. 4-Gänge Überraschungsmenü im Wert von CHF 724.-

Das La Colombe Boutique Hotel in der Zuger Altstadt verlost eine Übernachtung für zwei in einem reizvollen und lichtdurchfluteten Deluxe Appartement mit einer spektakulären Aussicht auf den See. Dazu gibt es edlen Champagner, erstklassiges Fine Dining und ein leckeres Frühstück. Alles im Wert von CHF 724.-. Entflieht sämtlicher Hektik und geniesst das wohlige Gefühl von Weichheit und Leichtigkeit.

Gutschein einlösbar bis 31.12.2024, jeweils von Freitag bis Sonntag und abhängig von der Verfügbarkeit.

14. Dezember 2024 Adventskalender

Im Preis inklusive ist neben der Übernachtung ein deliziöses Fine Dining.

ZVG

Für die Teilnahme an der Verlosung ganz einfach das folgende Formular ausfüllen. Viel Glück & eine schöne Adventszeit!

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen (ausgenommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Angehörige von Ringier Axel Springer Schweiz AG und den Wettbewerbspartnern). Teilnahmeschluss ist am 14. Dezember 2023 und die Preise werden unter den registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern am 15. Dezember 2023 ausgelost. Die Gewinner werden schriftlich durch Ringier Axel Springer Schweiz AG oder den Wettbewerbspartner benachrichtigt. Mehrfach-Registrationen der gleichen Person sind unzulässig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die eine falsche Adresse angeben, verwirken ihren Gewinn. Es besteht keinerlei Kaufverpflichtung. Es erfolgt keine Weitergabe der Personendaten an Dritte, ausgenommen an Personen, die bei der Durchführung der Verlosung involviert sind.

Bei Naturalgewinnen (wie Sachgutscheine, Autos, etc.) ab CHF 1’001.- muss der Gewinner dem Gewinnspielbetreiber eine Wohnsitzbestätigung zusenden, welche er auf eigene Kosten bei der zuständigen Amtsstelle einholen muss. Vor Zusendung der Wohnsitzbestätigung kann der Preis dem Gewinner nicht ausgehändigt werden. Der Gewinner ist verpflichtet Naturalgewinne ab CHF 1’001.- in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Personendaten durch Ringier Axel Springer Schweiz AG für Telefonmarketing, E-Mail- Marketing und postalische Werbung verwendet werden können. Die Ringier Axel Springer Schweiz AG ist befugt, die Personendaten zu diesen Zwecken an die Gesellschaften der Ringier Gruppe weiterzugeben. Sie können der Ringier Axel Springer Schweiz AG jederzeit mitteilen, wenn Sie die Bearbeitung und Weitergabe zu diesen Zwecken nicht möchten: https://www.ringieraxelspringer.ch/datenschutz/

Von Schweizer Illustrierte am 14. Dezember 2023 - 06:00 Uhr