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100 Menschen abgeschottet wegen Coronavirus

Was bedeutet es, in Quarantäne zu sein?

Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) hat heute in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass sich in der Schweiz aufgrund des Coronavirus zurzeit über 100 Menschen in Quarantäne befinden. Was bedeutet das für betroffene Personen?

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Coronavirus

Neben Schutzmasken ist richtiges Händewaschen immer noch die effektivste Methode, sich vor dem Coronavirus zu schützen. 

Getty Images

Am Freitagmorgen hat der Bundesrat über die aktuelle Lage des Coronavirus in der Schweiz informiert. Innenminister Alain Berset erklärte, dass sich zurzeit mehr als hundert Personen in Quarantäne befinden. 

Isolation im Spital

Offiziell ist die Quarantäne eine befristete Isolation von Lebewesen, die verdächtigt sind, an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt oder Überträger dieser Krankheiten zu sein. Dadurch soll die restliche Gesellschaft vor einer Ansteckung geschützt werden. Personen, die in der Schweiz auf das Coronavirus getestet werden, kommen im Spital in ein Isolierzimmer, das einer Übertragung von Krankheitserregern vorbeugt. 

Quarantäne zu Hause

Für Familienangehörige und Menschen, die in engem Kontakt mit einer am Coronavirus erkrankten Person standen, ordnen die Gesundheitsbehörden eine zweiwöchige Quarantäne an. Auch wer aus einem Risikogebiet nach Hause zurückkehrt, kann unter Quarantäne gestellt werden. Wenn möglich findet diese in den eigenen vier Wänden statt. Der Zuger Kantonsarzt, Rudolf Hauri, erklärte gegenüber der Aargauer Zeitung, dass die Betroffenen zu Hause bleiben müssen, um Ansteckungen zu vermeiden. Einkaufen dürfen sie dann zum Beispiel nicht mehr selbst. 

Wer etwas abgeschieden auf dem Land lebt, darf natürlich vor dem eigenen Haus an die frische Luft gehen. Für Menschen in der Stadt ist die Situation hingegen etwas komplizierter. Sie dürfen die eigenen vier Wände ohne Schutzmaske nicht verlassen. Das soll dafür sorgen, dass sie niemanden durch Husten oder Niesen anstecken. Ausserdem müssen sie mindestens zwei Meter Abstand zu Mitmenschen halten und Händeschütteln oder Begrüssungsküsschen vermeiden.

Lohn erhält man weiterhin

Der Arbeitgeber kann seine Angestellten zur Quarantäne zwingen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sich ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert haben könnte. Wer sich in einer solchen Situation befindet und deshalb nicht ins Büro darf, muss sich natürlich keine finanziellen Sorgen machen. Der Arbeitgeber ist weiterhin zur Lohnzahlung verpflichtet, weil er eine Anordnung der Behörden befolgt und seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. 

Von Jana Giger am 28. Februar 2020 - 12:37 Uhr